Rechtsprechung
LSG Bayern, 14.05.2013 - L 15 SF 100/12 B |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 19.03.2012 - S 6 SF 41/12
- LSG Bayern, 14.05.2013 - L 15 SF 100/12 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Bayern, 26.08.2009 - L 15 B 950/06
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliges Rechtsschutzverfahren - …
Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2013 - L 15 SF 100/12
Die Voraussetzungen für eine Ausnahme gemäß dem Senatsbeschluss vom 26.08.2009 - L 15 B 950/06 AS KO lägen nicht vor.Vorab muss ein Missverständnis ausgeräumt werden, zu dessen Entstehung auch der von allen Seiten thematisierte Senatsbeschluss vom 26.08.2009 - L 15 B 950/06 AS KO beigetragen hat.
Dieser Unterschied verschwimmt bereits im Senatsbeschluss vom 26.08.2009 - L 15 B 950/06 AS KO.
Ob gerade diese fiktive Terminsgebühr auch in Verfahren ohne obligatorische mündliche Verhandlung entstehen kann, wird durch den Senatsbeschluss vom 26.08.2009 - L 15 B 950/06 AS KO nicht aufgegriffen.
- LSG Bayern, 21.03.2011 - L 15 SF 204/09
Rechtsanwaltshonorar, Beiordnung, Prozesskostenhilfe, Terminsgebühr, …
Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2013 - L 15 SF 100/12
Dieser Maßstab führt im vorliegenden Fall dazu, dass die richtige Verfahrensgebühr sehr deutlich unterhalb der "Mitte" liegt, und zwar in einem so niedrigen Bereich, dass die vom Beschwerdeführer veranschlagte Gebühr von 325 EUR nicht mehr billigem Ermessen entspricht und damit für die Staatskasse nicht verbindlich ist (vgl. dazu, insbesondere zur 20-prozentigen Toleranzgrenze, Senatsbeschluss vom 21.03.2011 - L 15 SF 204/09 B E m.w.N.). - LSG Bayern, 03.05.2013 - L 15 SF 80/12
Beschwerde, grundsicherungsrechtliches Eilverfahren, Sozialgerichtsverfahren, …
Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2013 - L 15 SF 100/12
Des Weiteren verweist er auf seinen aktuellen Beschluss vom 03.05.2013 - L 15 SF 80/12, wo er dargestellt hat, dass sich auch Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach dem SGB II im Hinblick auf ihre vergütungsrechtliche "Wertigkeit" an der gesamten Bandbreite möglicher sozialgerichtlicher Streitgegenstände messen lassen müssen. - LSG Bayern, 06.09.2012 - L 15 SF 384/11
Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts im sozialgerichtlichen …
Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2013 - L 15 SF 100/12
Der Senat unterstellt im Folgenden, dass überhaupt ein angenommenes Anerkenntnis vorliegt; das erscheint hier keineswegs unproblematisch (vgl. dazu ausführlich Senatsbeschluss vom 06.09.2012 - L 15 SF 384/11 B E).